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Gymnasium Korschenbroich, Städtisches Gymnasium für Jungen und Mädchen Sekundarstufen I und II

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Schulprogramm

Leitsätze

Individualität (an)erkennen – Entwicklungsräume ermöglichen

Wir sind uns der unterschiedlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten unserer Schülerinnen und Schüler bewusst. Um diesen gerecht zu werden, bieten wir differenzierte und flexible Förder- und Fordermaßnahmen an, die sich an den individuellen Lernbedürfnissen unserer Schülerinnen und Schüler orientieren.

Wir ermöglichen unseren Schülerinnen und Schülern Freiräume, in denen sie ihre Persönlichkeit entfalten, selbständige Arbeitstechniken erlernen und ihre Methodenkompetenzen ausbilden können.

Handlungsfeld 4: zusätzliche ergänzende obligatorische fachliche Förderung

Wir leiten die Schülerinnen und Schüler zu eigenverantwortlichem Arbeiten an, damit sie ihre Stärken auf- und Schwächen abbauen können.

Maßnahmen:

Inklusion am Gymnasium Korschenbroich

Beschreibung:

Wir bieten ein vielfältiges Angebot und machen Vielfalt im Miteinander erlebbar.

Wir verstehen unter Inklusion, dass alle Menschen, unabhängig von Behinderungen, Status, Religion und Kultur zur Schulgemeinde gehören. Das Paradigma der Inklusion bedeutet für uns, dass wir bei jeder betroffenen Schülerin und jeden betroffenen Schüler im konkreten Fall Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten, der Grundschule und notwendigen Fachkräften halten, um gemeinsam eine Entscheidung für den weiteren, hochwertigen Bildungsgang zu treffen. Wir berücksichtigen bei diesen Entscheidungen die jeweils am Gymnasium Korschenbroich aktuell vorhandenen pädagogischen, baulichen und organisatorischen Gegebenheiten sowie deren mögliche Anpassung.

Einzelne Maßnahmen: Chancengleichheit wahren und Chancen erleben

  1. Wir achten darauf, dass die Chancengleichheit gewahrt wird. Wir machen in der Lernzeit ein sechswöchiges Methodentraining und in diesem Training zeigen wir Wege, wie unsere Schülerinnen und Schülern lerntypengerecht ihre Lernstrategien verbessern können.

 

  1. Wir nutzen Gespräche im Kollegium, um die Lernvoraussetzungen und die Lernerschwerungen von unseren Schülerinnen und unseren Schülern genauer erkennen zu können. Bei eindeutigen und/oder von ausgewiesenen Fachkräften diagnostizierten Lernerschwernissen gewähren wir einen Nachteilsausgleich:

Schülerinnen und Schülern mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung sowie Schülerinnen und Schülern mit einer Behinderung ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung oder mit einer chronischen Erkrankung, die mit zielgleicher Förderung die Abschlüsse der Bildungsgänge der allgemeinen Schule anstreben, kann ein Nachteilsausgleich gewährt werden – sowohl im Unterricht und bei Klassenarbeiten / Klausuren als auch in den zentralen Abschlussprüfungen nach der 10. Klasse und im Abitur. Die Rechtsgrundlage für diesen Anspruch ist in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 des GG, in den §§ 1 und 2 SchulG für das Land Nordrhein-Westfalen, im Sozialgesetzbuch IX - § 126, sowie in den Ausbildungsordnungen dokumentiert. In der Regel beantragen die Erziehungsberechtigten formlos für ihre Kinder die Gewährung eines Nachteilsausgleichs unter Vorlage eines ärztlichen Attests. Die Schule prüft in Kontakt mit den Erziehungsberechtigten die Voraussetzungen, gewichtet die pädagogischen Erfordernisse, entscheidet und sichert die Umsetzung in den Unterrichtsfächern. Verantwortlich ist die Schulleiterin oder der Schulleiter. Eine kontinuierliche und konstruktive Elternarbeit ist unerlässlich.

  1. Wir prüfen bei jedem Antrag auf einen Nachteilsausgleich die gesetzlichen Voraussetzungen und gewichten die pädagogischen Erfordernisse. Wir gewähren Nachteilsausgleiche gemeinsam mit den betreffenden Kollegen in der vom Stellvertretenden Schulleiter und der Fachkraft für Inklusion einberufenen Konferenz. Bei der Gewährung eines Nachteilsausgleichs sichern wir die Umsetzung in den einzelnen Unterrichtsfächern, indem alle betreffenden Kollegen genaue Anweisungen erhalten.

 

Wir verstehen unter einem Nachteilsausgleich ein jährlich zu überprüfendes Dokument. Wir gleichen jährliche die Bedürfnislage ab, indem die Klassenlehrerin /der Klassenlehrer/ die Stufenkoordinatorin/ der Stufenkoordinator zusammen mit dem Stellvertretenden Schulleiter oder der Fachkraft für Inklusion jeweils mit den betreffenden Schülerinnen und Schüler, den Erziehungsberechtigten und Kollegen ein Gespräch führt. Anpassungen und Modifizierungen werden nach diesen Gesprächen in einer eigens einberufenen Konferenz vorgenommen.

 

Unser Verständnis von einem Nachteilsausgleich bezieht sich auf die Rahmenbedingungen einer spezifischen Lernsituation, einer Prüfung oder auf die Form der Leistungsbemessung, nicht aber auf die Leistungsanforderungen. (zielgleiche Förderung im zielgleichen Bildungsgang). Bei dem Umgang mit unterschiedlichen Leistungsanforderungen innerhalb einer Lerngruppe (zieldifferente Förderung im zieldifferenten Bildungsgang) stehen wir am Beginn einer inhaltlichen Auseinandersetzung. Wir fördern diesen Prozess durch Fortbildungen einzelner Kolleginnen und Kollegen zum Thema LRS, Autismus und individuelle Förderung sowie durch Hospitationen an anderen Schulen.

Schulische Ansprechpartner:

Frau Dohmen (Inklusionsfachkraft), Herr Syrmoglou (Stv. SL.)

Handlungsfeld 5: Lernerschwerungen erkennen und Nachteile ausgleichen

Mit erkennbaren Lernerschwerungen von Schülerinnen und Schülern setzen wir uns aktiv auseinander. Wir helfen Lösungen und Ausgleiche zu finden und zu realisieren.

Maßnahmen:

Inklusion am Gymnasium Korschenbroich

Beschreibung:

Wir bieten ein vielfältiges Angebot und machen Vielfalt im Miteinander erlebbar.

Wir verstehen unter Inklusion, dass alle Menschen, unabhängig von Behinderungen, Status, Religion und Kultur zur Schulgemeinde gehören. Das Paradigma der Inklusion bedeutet für uns, dass wir bei jeder betroffenen Schülerin und jeden betroffenen Schüler im konkreten Fall Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten, der Grundschule und notwendigen Fachkräften halten, um gemeinsam eine Entscheidung für den weiteren, hochwertigen Bildungsgang zu treffen. Wir berücksichtigen bei diesen Entscheidungen die jeweils am Gymnasium Korschenbroich aktuell vorhandenen pädagogischen, baulichen und organisatorischen Gegebenheiten sowie deren mögliche Anpassung.

Einzelne Maßnahmen: Chancengleichheit wahren und Chancen erleben

  1. Wir achten darauf, dass die Chancengleichheit gewahrt wird. Wir machen in der Lernzeit ein sechswöchiges Methodentraining und in diesem Training zeigen wir Wege, wie unsere Schülerinnen und Schülern lerntypengerecht ihre Lernstrategien verbessern können.

 

  1. Wir nutzen Gespräche im Kollegium, um die Lernvoraussetzungen und die Lernerschwerungen von unseren Schülerinnen und unseren Schülern genauer erkennen zu können. Bei eindeutigen und/oder von ausgewiesenen Fachkräften diagnostizierten Lernerschwernissen gewähren wir einen Nachteilsausgleich:

Schülerinnen und Schülern mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung sowie Schülerinnen und Schülern mit einer Behinderung ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung oder mit einer chronischen Erkrankung, die mit zielgleicher Förderung die Abschlüsse der Bildungsgänge der allgemeinen Schule anstreben, kann ein Nachteilsausgleich gewährt werden – sowohl im Unterricht und bei Klassenarbeiten / Klausuren als auch in den zentralen Abschlussprüfungen nach der 10. Klasse und im Abitur. Die Rechtsgrundlage für diesen Anspruch ist in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 des GG, in den §§ 1 und 2 SchulG für das Land Nordrhein-Westfalen, im Sozialgesetzbuch IX - § 126, sowie in den Ausbildungsordnungen dokumentiert. In der Regel beantragen die Erziehungsberechtigten formlos für ihre Kinder die Gewährung eines Nachteilsausgleichs unter Vorlage eines ärztlichen Attests. Die Schule prüft in Kontakt mit den Erziehungsberechtigten die Voraussetzungen, gewichtet die pädagogischen Erfordernisse, entscheidet und sichert die Umsetzung in den Unterrichtsfächern. Verantwortlich ist die Schulleiterin oder der Schulleiter. Eine kontinuierliche und konstruktive Elternarbeit ist unerlässlich.

  1. Wir prüfen bei jedem Antrag auf einen Nachteilsausgleich die gesetzlichen Voraussetzungen und gewichten die pädagogischen Erfordernisse. Wir gewähren Nachteilsausgleiche gemeinsam mit den betreffenden Kollegen in der vom Stellvertretenden Schulleiter und der Fachkraft für Inklusion einberufenen Konferenz. Bei der Gewährung eines Nachteilsausgleichs sichern wir die Umsetzung in den einzelnen Unterrichtsfächern, indem alle betreffenden Kollegen genaue Anweisungen erhalten.

 

Wir verstehen unter einem Nachteilsausgleich ein jährlich zu überprüfendes Dokument. Wir gleichen jährliche die Bedürfnislage ab, indem die Klassenlehrerin /der Klassenlehrer/ die Stufenkoordinatorin/ der Stufenkoordinator zusammen mit dem Stellvertretenden Schulleiter oder der Fachkraft für Inklusion jeweils mit den betreffenden Schülerinnen und Schüler, den Erziehungsberechtigten und Kollegen ein Gespräch führt. Anpassungen und Modifizierungen werden nach diesen Gesprächen in einer eigens einberufenen Konferenz vorgenommen.

 

Unser Verständnis von einem Nachteilsausgleich bezieht sich auf die Rahmenbedingungen einer spezifischen Lernsituation, einer Prüfung oder auf die Form der Leistungsbemessung, nicht aber auf die Leistungsanforderungen. (zielgleiche Förderung im zielgleichen Bildungsgang). Bei dem Umgang mit unterschiedlichen Leistungsanforderungen innerhalb einer Lerngruppe (zieldifferente Förderung im zieldifferenten Bildungsgang) stehen wir am Beginn einer inhaltlichen Auseinandersetzung. Wir fördern diesen Prozess durch Fortbildungen einzelner Kolleginnen und Kollegen zum Thema LRS, Autismus und individuelle Förderung sowie durch Hospitationen an anderen Schulen.

Schulische Ansprechpartner:

Frau Dohmen (Inklusionsfachkraft), Herr Syrmoglou (Stv. SL.)

30.09.2022

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